Barrierefreies Bad: Welche Zuschüsse es gibt.
Ein barrierefreies Bad ist oft die Voraussetzung dafür, im eigenen Haus bleiben zu können. Mehrere Stellen können den Umbau finanziell unterstützen. Wichtig ist bei fast allen: erst beantragen, dann bauen. Stand dieses Ratgebers ist der 25. September 2026.
Liegt ein Pflegegrad vor, kann die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren, 2026 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Das KfW-Zuschussprogramm 455-B war 2026 zeitweise geöffnet, die Mittel waren laut KfW ab Juli ausgeschöpft. Im Saarland und in Rheinland-Pfalz gibt es zusätzlich Landesförderungen, in Rheinland-Pfalz über die ISB mit Einkommensgrenzen.
Pflegekasse: Zuschuss nach § 40 SGB XI
Wer einen Pflegegrad hat, kann bei der Pflegekasse einen Zuschuss für Maßnahmen beantragen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellen. Ein barrierefreier Badumbau gehört häufig dazu. Der Zuschuss beträgt 2026 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann er sich erhöhen.
Der Antrag sollte vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Die Kasse verlangt in der Regel ein Angebot eines Fachbetriebs und eine kurze Begründung. Eine Pflegeberatung kann beim Antrag helfen.
KfW: Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B)
Die KfW hat den Zuschuss für Barrierereduzierung 2026 wieder angeboten. Nach Angaben der KfW waren die Mittel ab Juli 2026 ausgeschöpft, neue Anträge waren damit nicht mehr möglich. Ob und wann das Programm erneut Mittel erhält, prüfen Sie bitte direkt bei der KfW, bevor Sie planen.
Saarland
Das Saarland fördert alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen. Voraussetzungen, Höhe und Antragsweg stehen auf den Seiten des Landes. Auch hier gilt: Antrag vor Beginn der Maßnahme.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz fördert das Land zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum, ausdrücklich auch Maßnahmen für barrierefreies Wohnen. Es handelt sich um Darlehen mit möglichem Tilgungszuschuss, und es gelten Einkommensgrenzen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Der Antrag läuft vor Beginn der Maßnahme über die Stadt- oder Kreisverwaltung.
Was ein barrierefreies Bad ausmacht
Planungsgrundlage ist die DIN 18040-2. Sie sieht unter anderem Bewegungsflächen von 120 mal 120 Zentimetern vor Waschtisch, WC und in der Dusche vor, für rollstuhlgerechte Bäder 150 mal 150 Zentimeter, und eine niveaugleiche Dusche mit höchstens zwei Zentimetern Absenkung. Fördergeber orientieren sich häufig an diesen Maßen, prüfen Sie die jeweiligen Bedingungen.
- niveaugleiche Dusche
- Bewegungsflächen 120 × 120 cm, rollstuhlgerecht 150 × 150 cm
- Tür nach außen öffnend
- Wände für Stütz- und Haltegriffe vorbereitet
- rutschhemmende Fliesen
So gehen Sie vor
Lassen Sie sich zuerst ein Angebot erstellen, das alle Positionen einzeln nennt. Stellen Sie damit die Anträge, bevor Aufträge vergeben werden. Beginnen Sie erst, wenn die Zusagen vorliegen oder der vorzeitige Maßnahmenbeginn erlaubt ist.
Peter Kombüchen ist ein Stuckateur- und Fliesenlegerbetrieb aus Nohfelden-Gonnesweiler. Wir erstellen Ihnen nach der Besichtigung ein Festpreisangebot, das Sie für Anträge verwenden können, und beginnen erst, wenn Sie grünes Licht haben. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheiden die Fördergeber.
Kurz beantwortet
Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?
Bei der Pflegekasse und den Landesprogrammen in der Regel ja. Wer vorher beginnt, riskiert den Zuschuss.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Für den Zuschuss der Pflegekasse ja, mindestens Pflegegrad 1. Landes- und Bundesprogramme haben eigene Voraussetzungen.
Können Sie den Antrag für mich stellen?
Den Antrag stellen Sie selbst oder mit einer Pflegeberatung. Wir liefern das Angebot, das dafür gebraucht wird.
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Peter Kombüchen
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Quellen
- Sozialgesetzbuch XI, § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, www.gesetze-im-internet.de, abgerufen 25.09.2026
- KfW: Barrierereduzierung, Investitionszuschuss (455-B), www.kfw.de, abgerufen 25.09.2026
- Saarland: Förderung für alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen, www.saarland.de, abgerufen 25.09.2026
- Förderdatenbank des Bundes: Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz, ISB-Darlehen Modernisierung, www.foerderdatenbank.de, abgerufen 25.09.2026
- DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen, Teil 2: Wohnungen, www.dinmedia.de, abgerufen 25.09.2026