Dachgeschoss ausbauen: Was vorher geklärt sein muss.
Ein Dachausbau schafft Wohnraum, ohne einen Quadratmeter Garten zu kosten. Damit aus dem Dachboden ein Zimmer wird, in dem man gern wohnt, müssen vorher einige Fragen beantwortet sein. Die wichtigsten finden Sie hier.
Vor einem Dachausbau sollten Tragfähigkeit der Decke, Genehmigungspflicht, Treppe, Raumhöhe, Belichtung und Rettungsweg geklärt sein. Für die spätere Wohnfläche gilt die Wohnflächenverordnung: ab zwei Metern lichter Höhe zählt die Fläche voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, darunter nicht. Entscheidend für das Wohngefühl sind Dämmung und eine luftdicht verklebte Dampfbremse.
Trägt die Decke die neue Nutzung?
Ein Dachboden, der bisher nur als Lager diente, muss als Wohnraum mehr tragen: Möbel, Menschen, neue Wände und Böden. Ob die Decke darunter das kann, sollte ein Statiker beurteilen, besonders bei Holzbalkendecken in älteren Häusern. Leichte Bauweisen wie Trockenbau und Trockenestrich helfen, das Gewicht gering zu halten.
Braucht der Ausbau eine Genehmigung?
Wird aus einem Dachboden ein Aufenthaltsraum, kann das je nach Landesbauordnung genehmigungspflichtig sein, besonders wenn Gauben dazukommen oder sich das äußere Bild des Hauses ändert. Verlangt werden unter anderem ausreichende Raumhöhe, Belichtung und ein zweiter Rettungsweg, oft über ein ausreichend großes Fenster. Die verbindliche Auskunft gibt das Bauamt oder ein Architekt.
Wie viel Wohnfläche entsteht?
Unter Dachschrägen wird die Wohnfläche nach der lichten Höhe berechnet. Nach § 4 der Wohnflächenverordnung zählen Flächen ab zwei Metern Höhe voll, Flächen zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, Flächen unter einem Meter gar nicht. Die Grundfläche des Dachbodens ist deshalb immer größer als die spätere Wohnfläche.
Die niedrigen Bereiche sind trotzdem nützlich: als Stauraum hinter dem Kniestock, für Einbauschränke oder Schubladen unter der Schräge.
- ab 2 Meter lichter Höhe: voll
- 1 bis 2 Meter: zur Hälfte
- unter 1 Meter: nicht angerechnet
Treppe und Zugang
Eine bequeme Treppe braucht Platz im Geschoss darunter. Oft ist sie der schwierigste Teil der Planung, weil sie in einen bestehenden Grundriss passen muss. Klären Sie früh, wo sie hinkommt, denn davon hängt die Aufteilung oben ab.
Dämmung und Luftdichtheit
Ein ausgebautes Dach braucht eine Dämmung zwischen und oft zusätzlich unter den Sparren. Darunter liegt eine Dampfbremse, die an Wände, Fenster und jede Durchdringung luftdicht angeschlossen wird. Schon kleine Undichtigkeiten können feuchte Raumluft in die Dämmung tragen. Das ist unscheinbare Arbeit, die über den Zustand der Dämmung entscheidet.
Das Gebäudeenergiegesetz verlangt bei bestimmten Bestandsgebäuden, dass die oberste Geschossdecke gedämmt wird. Diese Pflicht gilt auch als erfüllt, wenn stattdessen das Dach darüber entsprechend gedämmt ist. Wer ausbaut, verbindet beides.
Leitungen und Licht
Strom, Netzwerk, Heizung und bei einem Bad auch Wasser und Abwasser müssen liegen, bevor die Schrägen geschlossen werden. Dachfenster und Gauben setzen Dachdecker oder Zimmerer ein. Innen werden die Laibungen so gebaut, dass möglichst viel Licht in den Raum fällt und die Dampfbremse dicht bleibt.
Was wir übernehmen
Peter Kombüchen ist ein Stuckateur- und Fliesenlegerbetrieb aus Nohfelden-Gonnesweiler. Beim Dachausbau übernehmen wir den Innenausbau: Dämmung, Dampfbremse, Beplankung, Kniestöcke, Trennwände, Spachtelarbeiten und auf Wunsch ein Bad unter dem Dach mit Abdichtung und Fliesen. Statik und Genehmigung klären Sie vorher mit Architekt oder Bauamt, Elektro und Sanitär stimmen wir mit festen Partnern ab.
Kurz beantwortet
Lohnt sich ein Dachausbau?
Oft ja, weil Wohnraum entsteht, ohne anzubauen. Ob es bei Ihnen passt, hängt von Raumhöhe, Dachneigung, Decke und Treppe ab.
Wird es unter dem Dach im Sommer zu heiß?
Eine ausreichende Dämmung und eine Verschattung der Dachfenster helfen deutlich. Beides sollte bei der Planung bedacht werden.
Wer klärt die Genehmigung?
Das Bauamt oder ein Architekt. Wir übernehmen den Innenausbau, wenn diese Fragen geklärt sind.
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Peter Kombüchen
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Quellen
- Wohnflächenverordnung (WoFlV), § 4 Anrechnung der Grundflächen, www.gesetze-im-internet.de, abgerufen 25.09.2026
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), § 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes, www.gesetze-im-internet.de, abgerufen 25.09.2026