Ratgeber · Förderung

Förderprogramme für die Sanierung: ein Überblick.

Für viele Sanierungsmaßnahmen gibt es Zuschüsse oder Steuervorteile. Die Programme ändern sich allerdings regelmäßig. Dieser Überblick nennt die wichtigsten Wege mit Stand 25. September 2026 und die Regeln, die fast überall gelten. Vor jedem Antrag sollten Sie die aktuellen Bedingungen beim Fördergeber prüfen.

Peter Kombüchen, Stuckateur- und Fliesenlegerbetrieb Stand 25.09.2026

Kurz gesagt

Für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es Zuschüsse vom BAFA, 2026 in der Regel 15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan unter bestimmten Bedingungen mehr. Alternativ können selbst genutzte Wohngebäude, die älter als zehn Jahre sind, den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen: 20 Prozent der Kosten verteilt auf drei Jahre. Beides lässt sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Für barrierefreie Umbauten kann bei Pflegegrad die Pflegekasse zuschießen.

Die wichtigste Regel: erst beantragen, dann beginnen

Bei den meisten Zuschussprogrammen muss der Antrag gestellt sein, bevor ein Auftrag vergeben oder mit den Arbeiten begonnen wird. Wer vorher startet, verliert den Anspruch. Deshalb gehört die Förderfrage an den Anfang der Planung, nicht an das Ende.

BAFA: Zuschuss für Einzelmaßnahmen

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert das BAFA Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, etwa die Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Außenwänden oder Kellerdecke sowie den Austausch von Fenstern. Der Fördersatz liegt 2026 in der Regel bei 15 Prozent. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan gab es bisher 5 Prozentpunkte mehr. Seit dem 21. Juli 2026 wird dieser Bonus nach Berichten zur Förderpraxis nur noch ab einem förderfähigen Mindestvolumen gewährt.

Für die Antragstellung ist bei Maßnahmen an der Gebäudehülle in der Regel ein Energieeffizienz-Experte nötig. Er kann auch einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, der die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge bringt.

Steuerbonus nach § 35c EStG

Wer ein selbst genutztes Wohngebäude energetisch saniert, das bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist, kann statt eines Zuschusses eine Steuerermäßigung nutzen. Sie beträgt insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre, mit einem Höchstbetrag je Objekt. Die ausführende Fachfirma muss eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellen.

Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Ihrer Steuersituation ab. Das klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Pflegekasse und Landesprogramme für barrierefreie Umbauten

Liegt ein Pflegegrad vor, kann die Pflegekasse nach § 40 SGB XI einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren, zum Beispiel für ein barrierefreies Bad. Das Saarland und Rheinland-Pfalz haben eigene Förderwege für barrierefreies Wohnen. Details dazu stehen in unserem Ratgeber zum barrierefreien Bad.

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert werden vor allem Maßnahmen, die Energie sparen oder Barrieren abbauen. Eine neue Fliese oder ein neuer Putz allein ist in der Regel nicht förderfähig. Wird aber im Zuge einer Dämmung verputzt oder im Zuge eines barrierefreien Umbaus gefliest, können diese Arbeiten Teil der förderfähigen Kosten sein. Das legt der jeweilige Fördergeber fest.

  • Dämmung von Dach, Decke, Wand, Keller
  • Fenster und Außentüren
  • Heizungstausch (eigene Programme)
  • barrierefreie Umbauten bei Pflegegrad

Wie wir Sie unterstützen

Peter Kombüchen ist ein Stuckateur- und Fliesenlegerbetrieb aus Nohfelden-Gonnesweiler. Wir sind keine Energieberater und beantragen keine Förderung für Sie. Wir liefern aber ein Festpreisangebot mit einzeln aufgeführten Positionen, das Sie für Anträge nutzen können, und beginnen erst, wenn Ihre Förderfrage geklärt ist.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Für verschiedene Maßnahmen am selben Haus kann man unterschiedliche Wege wählen.

Brauche ich einen Energieberater?

Für BAFA-Zuschüsse an der Gebäudehülle in der Regel ja. Er erstellt auf Wunsch auch einen individuellen Sanierungsfahrplan.

Wie aktuell sind diese Angaben?

Stand ist der 25. September 2026. Förderbedingungen ändern sich häufig, prüfen Sie deshalb vor jedem Antrag die Seiten des Fördergebers.

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Quellen

  • BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden, www.bafa.de, abgerufen 25.09.2026
  • reduco.ai: Einzelmaßnahmen Förderung 2026, Änderungen ab 21. Juli, reduco.ai, abgerufen 25.09.2026
  • Einkommensteuergesetz (EStG), § 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, www.gesetze-im-internet.de, abgerufen 25.09.2026
  • Sozialgesetzbuch XI, § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, www.gesetze-im-internet.de, abgerufen 25.09.2026